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Tierschutz

Info

Beschwerden wegen Tierquälerei, Überwachung von Tierhaltungen.

Der Tierschutz umfasst:

  • Entgegennahme von Beschwerden wegen Tierquälerei in gewerblichen und in privaten Tierhaltungen
  • Überwachung und Genehmigung von Tierhaltungen (z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Viehhändler, Zoogeschäfte, Zirkusse, Versuchstierhaltungen, Tierheime, ... usw.)
  • Erteilung von Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz für Halter und Züchter von Wirbeltieren (u. a. Betreiber von Tierheimen u. –pensionen sowie Tiergärten, Veranstalter von Tierbörsen, Tierhändler, Betreiber von Versuchtiereinrichtungen); auch gewerbsmäßig tätige Schädlingsbekämpfer benötigen eine solche Genehmigung

www.bmelv.de (Bundesministerium für Ernährung, Landwirstchaftu. Verbraucherschutz)
www.hmuelv.hessen.de (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz)
www.bna-ev.de (Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.)
www.tierschutz-tvt.de (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz)
www.tierschutzbund.de (Deutscher Tierschutzbund)


Zuständige Artenschutzbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 51.1
- Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Wilhelminenhaus, Wilhelminenstraße 1 - 3
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 126580 (Servicetelefon)


Ausgesetzte Katze gefunden – was nun?
• Informieren Sie den Tierschutzverein bzw. das nächste Tierheim, ggf. auch Polizei oder Feuerwehr
• Fundtiere möglichst wenig anfassen oder stabile Handschuhe verwenden, um Verletzungen zu verhindern
• Deutschlandweite Tierschutz-Notruf-Nummer: 0700-58 58 58 10

Rechtsgrundlagen

  • Tierschutzgesetz (TierSchG) vom 18.05.2006 (BGBL. I S. 1206, ber. S. 1313), zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 09.12.2010 (BGBl. S. 1934)
  • Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), geändert durch Art. 3 GG v. 19. April 2006 (BGBl. I S. 900)
  • Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), zuletzt geändert durch 4. ÄndVO v. 1. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3223)
  • Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375)
  • Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.09.2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276/33)

Gebühren

Aufgrund der äußerst zahlreichen Dienstleistungen können nicht für jede Dienstleistung die Gebühren aufgezählt werden. Für gewünschte Auskünfte zu den Gebühren für eine bestimmte Dienstleistung stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Herausgebende Stelle