Zurück

Unterbringung und Leistungsgewährung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Info

  • Leistungen nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVfG)
  • Ausstellung von Zweitschriften von Bundesvertriebenenausweisen, Beglaubigung von Wysows.
  • Entgegennahme von Anträgen auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe (Regierungspräsidium).
  • Bescheinigung des Vertriebenenstatus zur Vorlage beim Rententräger.

Benötigte Unterlagen

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas. Wegen der ihnen insbesondere als Folge des zweiten Weltkrieges zugefügten Leiden sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre historische Verpflichtung an, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.

Das Grenzdurchgangslager Friedland ist die einzige Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen. Von der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes werden sie nach der Ankunft registriert und auf die Bundesländer verteilt.
Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Weiterleitung erfolgt durch das
Grenzdurchgangslager Friedland

Herausgebende Stelle