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Schöffenliste
Das Rechtsamt stellt alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste mit Einwohnern zusammen, die bereit sind, das Amt eines Schöffen beim Amts- bzw. Landgericht zu übernehmen.
Schöffen urteilen bei den Strafprozessen der Amts- und Landgerichte. Als ehrenamtliche Richter wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit, wie Berufsrichter. Pro Jahr nehmen Schöffen an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Interessierte Personen sollten über soziale Kompetenz sowie über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
Für dieses Ehrenamt kommen nur unbescholtene Bürger in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nur Einwohner benennen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Darmstadt ihren Hauptwohnsitz haben. Zu dem Amt eines Schöffen sollen Mitglieder folgender Berufsgruppen nicht berufen werden: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sowie Personen, die nach der Verfassung ihrer Religionsgesellschaft zur Vornahme gottesdienstlicher oder entsprechender Handlungen hauptamtlich und auf Dauer berechtigt sind.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste wird diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dem Amtsgericht vorgelegt. Ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss wählt aus den von der Stadt und anderen Gemeinden vorgelegten Vorschlagslisten die bei Gericht benötigten Schöffen bzw. Ersatzschöffen aus. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Schöffenwahl für die Schöffenamtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023 findet im Laufe des Jahres 2018 statt. Voraussichtlich im Mai 2018 wird die Stadtverordnetenversammlung die Schöffenvorschlagsliste der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf www.schoeffen.de sowie in dem vom Hessischen Justizministerium herausgegebenen „Leitfaden für Schöffen“.
Kontakt
- Frau Di Maria, Jana