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Umtausch / Umstellung bzw. Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Umtausch des alten Führerscheins (grau bzw. rosa) in EU-Fahrerlaubnis in Scheckkartenformat.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 zur Umsetzung europäischer Vorgaben den Umtausch von allen Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, beschlossen. Die betreffenden Führerscheine sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Die Umtauschpflicht staffelt sich wie folgt: www.bmvi.de
Wichtig:
Die EU-Umtauschpflicht betrifft nur den Führerschein als Nachweisdokument. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche bleibt unverändert bestehen. Beim Umtausch erfolgt also keine neue inhaltliche Prüfung.
Achtung:
Sollte der aktuelle Führerschein nicht in Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. Stadt Darmstadt oder Polizeipräsidium Darmstadt) ausgestellt worden sein, so ist die Vorlage einer sog. Karteikartenabschrift (Dateiauszug) der ausstellenden Behörde des Führerscheines notwendig. Diese erhält man im Regelfall durch schriftliche oder telefonische Anfrage bei der im Führerschein benannten Behörde. Die Telefonnummern bzw. Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden können in Internet über www.kba.de ermittelt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe rechtes Kästchen)
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- bisheriger Führerschein im Original
- Karteikartenabschrift (Informieren Sie sich vorab per Mail an fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de, ob die Karteikarenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen ist)
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Grafenstraße 30
64283 Darmstadt
Hinweis:
Sie erhalten umgehend eine vorläufige Fahrberechtigung und Ihren entwerten Papierführerschein per Post. Nach Abschluss der Bearbeitung wird der neue Führerschein per Einschreiben übersandt.
Gebühren
30,30 EUR
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie können Ihr altes Führerscheinmodell in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Eine Verpflichtung zum Umtausch eines alten Führerscheinmusters in den Kartenführerschein besteht derzeit jedoch nicht. Erst bis zum 19.01.2033 sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, umzutauschen.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).An wen muss ich mich wenden?
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Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
Rechtsgrundlage
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§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Urheber
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
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13.02.2018Kontakt
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