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Umtausch / Umstellung bzw. Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Umtausch des alten Führerscheins (grau bzw. rosa) in EU-Fahrerlaubnis in Scheckkartenformat.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 zur Umsetzung europäischer Vorgaben den Umtausch von allen Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, beschlossen. Die betreffenden Führerscheine sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Die Umtauschpflicht staffelt sich wie folgt: www.bmvi.de
Wichtig:
Die EU-Umtauschpflicht betrifft nur den Führerschein als Nachweisdokument. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche bleibt unverändert bestehen. Beim Umtausch erfolgt also keine neue inhaltliche Prüfung.
Achtung:
Sollte der aktuelle Führerschein nicht in Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. Stadt Darmstadt oder Polizeipräsidium Darmstadt) ausgestellt worden sein, so ist die Vorlage einer sog. Karteikartenabschrift (Dateiauszug) der ausstellenden Behörde des Führerscheines notwendig. Diese erhält man im Regelfall durch schriftliche oder telefonische Anfrage bei der im Führerschein benannten Behörde. Die Telefonnummern bzw. Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden können in Internet über www.kba.de ermittelt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe rechtes Kästchen)
- Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Kopie des aktuellen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
- Karteikartenabschrift (Informieren Sie sich vorab per Mail an fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de, ob die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen ist)
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Hinweis:
Nach Abschluss der Bearbeitung werden Sie postalisch über den Austausch der Führerscheine informiert
Gebühren
25,30 EUR
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Teaser
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)§§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
27.07.2021Kontakt
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