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Reisepass
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Service zur Abholung: Pässe, Personalausweise, Sprachbox - 24 Stunden - (Hinweis: Anrufbeantworter mit der Ansage, welche Ausweise abgeholt werden können (ausgehend vom Tag der Beantragung).) Telefon: 06151/13-2234
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit des Reisepasses kommen. Eine genaue Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Express-Reisepässe haben weiterhin eine Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Werktagen (ohne Gewähr)
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass"; ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an. Auswärtiges Amt
Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de)
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
Reisepässe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
- Zusätzlich zum Kind grundsätzlich persönliche Vorsprache und schriftliche Zustimmung beider Elternteile mit Ausweis, Pass bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig
Telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung). "ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig
Benötigte Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis (sollte kein Ausweis vorliegen wird, zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, eine Personenstandsurkunde im Original benötigt).
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)". § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 EURO
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 69,50 EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 91,50 EURO
Antragsstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 60,- EURO
- 48-seitiger Reisepass: 82,- EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 92,-EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 114,- EURO
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Der Reisepass wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt (Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass erhalten).
Verfahrensablauf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An das Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
-
Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
-
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
-
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
-
ggf. Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Reisepass
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
-
für einen Reisepass EUR 37,50 ,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
-
für einen Reisepass EUR 60,00,
-
für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
-
die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
-
die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z.B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Geltungsdauer:
-
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
-
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
-
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde über die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)§1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reisepass
Bemerkungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Urheber
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Fachlich freigegeben durch
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Bundesministerium des Innern
Fachlich freigegeben am
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08.05.2017