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Änderung der Fahrzeugpapiere (wegen technischer Veränderungen am Fahrzeug) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei technischer Veränderung am Fahrzeug, z. B. Einbau eines Rußpartikelfilters oder Tieferlegung des Fahrzeuges etc.
In Hessen muss bei einigen Abnahmen vor der Änderung der Fahrzeugdokumente die Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde in Marburg-Biedenkopf erteilt werden.
Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.
Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden (Bündelungsbehörden nehmen unter einheitlicher Leitung einen vielfältigen, in gegenseitigen Verflechtungsbeziehungen stehenden Bestand an Aufgaben wahr. Bündelung in diesem Sinne ist die Zusammenfassung von Aufgaben. Bündelungsbehörden sind insbesondere Kreisverwaltungen und Regierungspräsidien) erteilt.
Auf Antrag wird:
• für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder
§ 19 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
• für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.
Genauere Informationen über das Verfahren für die Erteilung einer Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis sowie die Antragsformulare
können sie hier erfragen. Eventuell kann Ihnen auch die Prüforganisation, bei der Sie die Abnahme durchführen lassen, dieses Antragsformular aushändigen (Voraussetzung: die Prüforganisation ist in Hessen).
Benötigte Unterlagen
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung
• Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)
• Gutachten der Abnahmestelle im Original
oder
bei Einbau eines Abgasreinigungssystems (Katalysator) bzw. eines Partikelminderungssystems (Rußpartikelfilter) die Einbaubescheinigung bzw. und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die GSP-Prüfung (Gas-Sicherheits-Prüfung)
• evtl. Bestätigung der Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis von Marburg-Biedenkopf
Rechtsgrundlagen
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 19 (2) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 19 (3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG FGV)
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
11,70 €- 20,20 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Kontakt
- Info-Telefon (Zulassungsbehörde)
Änderung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Veränderungen am Fahrzeug
(Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Zulassungsbehörde)Formulare:
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