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Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung in Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Die Jugendgerichtshilfe wirkt an allen Strafverfahren mit, die gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeleitet werden.
Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen den Betroffenen und der Justiz ein.
Die Jugendgerichtshilfe...
- informiert, berät und betreut Jugendliche und Heranwachsende vor - während - und nach einem Jugendstrafverfahren
- ist auch Ansprechpartner für die Familie
- gibt Hilfestellungen bei Problemen mit Schule, Ausbildung, Familie etc.
- begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gerichtsverhandlung
- berichtet dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über die Lebenssituation der Betroffenen und macht Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen
- vermittelt und überwacht die angeordneten Weisungen und Auflagen
- unterstützt bei Schadensregulierung und Wiedergutmachung
- besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungs- und Strafhaft
- bringt in geeigneten Fällen Täter und Opfer "an einen Tisch" (Täter-Opfer-Ausgleich)
Adresse:
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 / 13 25 14 Sekretariat, Frau Schreibweiß
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.15 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Nähere Informationen zu Fragen von Jugendgerichtshilfe und Jugendgerichtsbarkeit allgemein finden Sie im Internet unter der Adresse www.dvjj.de
Gebühren
Die Informationen und Beratungen der Jugendgerichtshilfe sind gebührenfrei.
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden. Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über Unterstützung Betreuung Vermittlung und Begleitung von
Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:
Information und Beratung
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt: