Hinweis:
Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich. Bitte füllen Sie das Terminformular aus, um einen Termin zu vereinbaren.
Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.darmstadt.de/einbuergerung
Einbürgerung einer Ausländerin oder eines Ausländers nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein/e Ausländer/in, der/die seit 8 Jahren rechtmäßig seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er/sie:
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können, müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache vorlegen (z.B. Zertifikat Deutsch).
Der Ehegatte kann miteingebürgert werden, wenn er/sie sich seit 4 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das miteinzubürgende Kind muss sich seit drei Jahren im Inland aufhalten.
Bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses nach § 43 Aufenthaltsgesetz genügt eine Aufenthaltsdauer von 7 Jahren.
Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von überdurchschnittlichen Sprachkenntnissen, kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt werden.
Für Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose kann eine Aufentshaltsdauer von 6 Jahren als ausreichend angesehen werden.
Abweichungen sind möglich.
Im Internetangebot der Bundesregierung erhalten Sie alle Informationen für den Weg zur Einbürgerung.
255,- EUR (51,00 EUR für ein miteinzubürgerndes Kind)
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Einbürgerung