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Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers

Kurzinfo

Hinweis:

Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich. Bitte füllen Sie das Terminformular aus, um einen Termin zu vereinbaren.

Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.darmstadt.de/einbuergerung

Info

Einbürgerung einer Ausländerin oder eines Ausländers nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz.

Ein/e Ausländer/in, der/die seit 8 Jahren rechtmäßig seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er/sie:

  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepuplik Deutschland bekennt
  • eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist
  • die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist
  • den Lebensunterhalt für sich und seine/ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bestreiten kann
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
  • über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (ist am 01.09.2008 in Kraft getreten für alle Anträge, die ab dem 31.03.2007 gestellt worden sind)

Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können, müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache vorlegen (z.B. Zertifikat Deutsch).

Der Ehegatte kann miteingebürgert werden, wenn er/sie sich seit 4 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das miteinzubürgende Kind muss sich seit drei Jahren im Inland aufhalten.

Bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses nach § 43 Aufenthaltsgesetz genügt eine Aufenthaltsdauer von 7 Jahren.

Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von überdurchschnittlichen Sprachkenntnissen, kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt werden.

Für Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose kann eine Aufentshaltsdauer von 6 Jahren als ausreichend angesehen werden.

Abweichungen sind möglich.

Im Internetangebot der Bundesregierung erhalten Sie alle Informationen für den Weg zur Einbürgerung.

Gebühren

255,- EUR (51,00 EUR für ein miteinzubürgerndes Kind)

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

 

Was sollte ich noch wissen?

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

Einbürgerung

Herausgebende Stelle