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Eheschließungen
Sie möchten heiraten?
!! Online-Traukalender !!
Sie sind Deutsche Staatsangehörige, in Darmstadt wohnhaft, wollen aber außerhalb Darmstadt's heiraten?
In diesem Fall ist das Standesamt Darmstadt für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung zuständig und wir leiten Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter.
Sie können unter dem folgenden Link https://standesamt.darmstadt.de/de/Standesamt-76.html einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Der Termin sollte innerhalb eines Zeitraums von bis zu 3 Monaten vor dem Trautermin stattfinden.
--> Bei diesem Termin müssen grundsätzlich beide Partner anwesend sein!
Kein Wohnsitz in Deutschland
In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Ausländische Staatsangehörige füllen bitte zunächst den Beratungsbogen vollständig aus und senden diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten.
Auf Grundlage des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet und das weitere Verfahren eingehend erläutert. Wir bitten um Verständnis, dass die Zusendung des Beratungsbriefes je nach personeller Situation zwischen zwei und drei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschließung:
Trautermine Gebühren:
Für Trauungen Freitagen ab 12:00 Uhr und an Samstagen gilt grundsätzlich der Gebührensatz für Trauungen außerhalb der allgemeinen Servicezeiten. Bitte beachten Sie hierzu unser Informationsblatt "Auszug aus den Gebühren des Standesamtes" (weiter unten auf dieser Seite).
Trautermine im Alten Rathaus - Standesamt (barrierefreier Zugang): Trauungen im Alten Rathaus sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen und im Einzelfall nach Vereinbarung auch an deren Wochentagen innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich.
Trautermine in der Dianaburg: Trauungen in der Dianaburg sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu den Trauorten.
Sollten sich für Sie noch Fragen im Anschluss ergeben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an standesamt@darmstadt.de zukommen lassen.
Ihr Standesamt Darmstadt
Gebühren
- ca. 100,-- EUR bis 200,-- EUR für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung
- 12,-- EUR für eine Eheurkunde (jedes weitere, gleichzeitig bestellte, Exemplar kostet 6,00 EUR)
- 170,-- EUR Sondergebühr für Trauungen im Hochzeitsturm
- 30,-- EUR bis 39,-- EUR für ein Stammbuch (je nach Ausführung).
- Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Auslandsbeteilung)
- Näheres zu unseren Gebühren entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Teaser
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Verfahrensablauf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Zuständige Stelle
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Volljährigkeit
- Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Minderjährige können keine Ehe schließen.
- Ehe zwischen Verwandten
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Es fallen Gebühren in Höhe von 42,00 Euro an. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 21 Euro je ausländisches Recht.
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)§§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Anträge / Formulare
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
17.12.2020Kontakt
- 115-Servicecenter
Eheschließungen
(Standesamt)Formulare:
- Wichtiger Hinweis des Standesamt zum Corona-Virus
- Eheschließung im Alten Rathaus, Informationen
- Eheschließung im Hochzeitsturm, Informationen
- Eheschließung in der Dianaburg, Informationen
- Trauorte in Darmstadt
- Namensführung Möglichkeiten
- Eheschließung Beratungsbogen
- Eheschließung Beratungsbogen (englisch)
- Gebühren (ab 28.01.2022)
- Checkliste für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung