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Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.
a) Entbindung in einem Krankenhaus:
- Von der Krankenhausverwaltung erhalten Sie bereits die oben genannte Checkliste mit wichtigen Informationen des Standesamtes.
- Die Verwaltung des Krankenhauses erstellt mit Ihnen eine schriftliche Anzeige der Geburt und leitet sie über einen Botendienst mit den von Ihnen abgegebenen, notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) an das Standesamt weiter. Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Die erstellten Urkunden und Geburtsbescheinigungen werden zugesandt (Einschreiben Portogebühr 4,00 Euro) oder können von Ihnen im Krankenhaus bzw. Standesamt je nach Wunsch abgeholt werden.
b) Entbindung zu Hause:
- Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt persönlich von Vater und/oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angezeigt werden.
- Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt, Marktplatz 8, 3. Stock, mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt@darmstadt.de
Benötigte Unterlagen
Für die nachträgliche Eintragung des Kindesvaters:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und evtl. Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung bzw. eine internationale Ausfertigung) des Vaters
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Hinweis: Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Jugendamt, Standesamt Notar abgegeben werden. Die Sorgeerklärung für das Kind kann nur beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden. Die Anerkennung der Vaterschaft bzw. evtl. gemeinsame Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes durchgeführt werden. Die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die nachträgliche Eintragung des Kindesvaters, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist:
Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an standesamt@darmstadt.de mit allen notwendigen Angaben zu Kind (Geburtsdatum und Name) und Eltern (Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten) sowie den Anlass Ihrer Anfrage.
Wir prüfen den Vorgang und antworten Ihnen zeitnah.
Bitte nehmen Sie zudem die §§ 1592 ff. BGB zur Kenntnis.
für die nachträgliche Änderung des Geburtsnamens des Kindes:
Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an standesamt@darmstadt.de mit allen notwendigen Angaben zu Kind (Geburtsdatum und Name) und Eltern (Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten) sowie den Grund der beabsichtigten Namensänderung.
Wir prüfen den Vorgang und antworten Ihnen zeitnah.
Bitte nehmen Sie zudem die §§ 1616 ff. BGB zur Kenntnis.
Gebühren
Eine Geburtsurkunde kostet 11 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 5,50 Euro.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter der Eltern
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 34 Personenstandverordnung (PStV)
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
28.05.2019Kontakt
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