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Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-/ummelden.
Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung) oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.
Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 1. Februar bis 21. Februar 2021 bei der Meldebehörde mit Einzug vor dem 01.02.2021 anmelden, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Zur Vornahme der An/Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig (Mietvertrag ist nicht ausreichend).
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
Aufnahme in das Melderegister der Stadt Darmstadt und Änderung des Melderegisters bei:
- Zuzug nach Darmstadt (Anmeldung) oder Umzug innerhalb von Darmstadt (Ummeldung)
- Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält.
- Ehepaare müssen für eine gemeinsame Hauptwohnung gemeldet sein, es sei denn, sie leben dauernd voneinander getrennt.
- Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht An- und Abmeldepflicht.
Den Vordruck zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Für die An/Ummeldung ist eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person (Familienangehöriger oder sonstiger Dritter mit Vollmacht) notwendig. Hierbei werden die benötigten Daten von uns online erfasst.
Die Vorlage eines ausgefüllten Vordruckes (siehe Box "Formulare", rechts) ist also nur notwendig, wenn Sie eine dritte Person mit der An/Ummeldung betrauen.
In diesem Fall müsste die beauftragte Person neben der Vollmacht und dem ausgefüllten Vordruck auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei der An/Ummeldung mehrerer Personen alle Personalausweise) und den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist und ist immer selbständig abzumelden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Identitätsausweis oder Reisepass und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Wohnungsgeberbestätigung (im Original, in Kopie oder per Fax/Email)
- Bei Wohnungseigentum wird ein Eigentümernachweis benötigt
- Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ggf. Einverständniserklärung nicht vorsprechender Elternteile mit dem Original oder der Kopie des Ausweisdokumente
- Mit der An/Ummeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
Hinweis: Für die Änderung des Zweitwohnsitzes in den Hauptwohnsitz ist keine erneute Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Gebühren
Keine
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus ggfs. die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Meldeschein, (wird von den Gemeinden ggfs. zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt
-
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal (s. Leistungsbeschreibung „Wohnungsgeberbestätigung“)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
-
die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
betreuten Personen:
-
schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
-
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit den selben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adressdaten in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen, für die ggfs. Gebühren erhoben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bundesmeldegesetz (BMG)Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
25.10.2017
Kontakt
- Einwohnerwesen - Zentrale
Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes
(Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen)Formulare:
- Flyer - Anmeldung in Darmstadt (Deutsch)
- Flyer - Anmeldung in Darmstadt (Englisch)
- Anmeldeformular Wohnsitz
- Ummeldeformular Wohnsitz
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung zur Ummeldung-Anmeldung einer Hauptwohnung von Minderjährigen
- Flyer: Einwohnerwesen - Checkliste für Ihren Umzug (Deutsch / Englisch)
Verwandte Dienstleistungen
- Meldebescheinigung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Kinderreisepass
- Maklererlaubnis
- Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Umzug innerhalb von Darmstadt) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass