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Einleiten von Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung

Kurzinfo


Die Abwasserverordnung ist eine Landesregelung zur Erteilung einer Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer aus den Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung.

Info

Hiervon überwacht die untere Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Branchen des:

  • Anhang 49  - mineralölhaltiges Abwasser - (z.B. Waschstraßen, Werkstätten etc.)
  • Anhang 50  - Zahnbehandlung -
  • Anhang 52  - Chemischreinigung -

(die Anhänge finden Sie in der Box "Formulare" oben rechts zum Download.)

Weitere Anhänge der Abwasserverordnung unterliegen der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP Darmstadt).

Für Abwässer aus Gewerbe und Industrie existieren gemäß der Abwasserverordnung Anforderungen an den Ort des Abwasseranfalls bzw. an den Ort vor der Vermischung.

Erfüllt ein Betrieb oder Betriebsteil die Bedingungen des jeweiligen Anhangs, erfolgt eine Anzeige bei der Behörde. In der Verantwortung des Betreibers prüft anschliessend ein anerkannter Sachverständiger (s. Link) regelmäßig die Anlage oder den Anlagenteil. Der Behörde wird zur Kontrolle das Gutachten vorgelegt.  

Neben dieser behördlichen Überwachung bleibt die kommunale Überwachung (Indirekteinleiterkontrolle) unberührt.


Hier erhalten Sie weitere Informationen:

 

Benötigte Unterlagen

  • Anzeigeformular gemäß Anhang
  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen gemäß Anhang

Rechtsgrundlagen

Abwasserverordnung / Indirekteinleiterverordnung