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Datenschutz
Zentrale Aufgabe der Datenschutzbeauftragten ist es, die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen zu überwachen
- Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Schulung der Beschäftigten über den Datenschutz
- Führung des städtischen Verfahrensverzeichnisses und Bereithaltung für die Einsicht
- Überprüfung der Vorabkontrolle bei Einsatz neuer oder Änderung bestehender Verfahren aus datenschutzrechtlicher Sicht
- Prüfen und Überwachen der technischen und organisatorischen Datensicherungsmaßnahmen
- Beratung der Bürgerinnen und Bürger in allen den Datenschutz betreffenden Fragen zur Gewährleistung ihrer Rechte
- Mitwirkung bei Auskunftsersuchen zum Datenschutz und Benachrichtigung an die Betroffenen
- Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben des Hessischen Datenschutzbeauftragten gemäß § 29 HDSG
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
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Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw.
Rechtsgrundlage
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Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei den nicht öffentlichen Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Was sollte ich noch wissen?
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Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auch im Internetangebot des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die InformationsfreiheitHessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Urheber
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
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14.06.2016