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Wohnungsvermittlungsstelle
Informationsblatt "Einkommensgrenzen im geförderten Wohnungsbau"
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es erforderlich bei der Wohnungsvermittlungsstelle des Amtes für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert zu sein. Gemäß § 5 a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) gehört die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf. Hier ersetzt die Registrierung, die gemäß § 17 Hessisches Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) vorgesehene Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung. Ausgestellt werden Wohnberechtigungsscheine für außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die in ganz Hessen, mit Ausnahme der § 5 a HWoBindG Gemeinden, ihre Gültigkeit haben.
Die Vermittlung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt nach den derzeit geltenden Registrier- und Vergaberichtlinien, nach Dringlichkeit und Dauer der Vormerkung unter Abwägung der sozialen Problemlagen.
Aufteilung der Zuständigkeiten:
Frau Klinger | Bp-Go, A-Ahmed O. |
Frau Rhein | Gp-Mai, Ahmed P.-Aman |
Frau Müller | Maj-Schl, Amao-Baue |
Frau Graf | Schm-Wei, Bauf-Boa |
Frau Kljucevic | Wej-Z, Bob-Boz |
Benötigte Unterlagen
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung in Darmstadt sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Haushaltsbescheinigung, abgestempelt von der Meldebehörde bei Bewerberinnen und Bewerbern, die außerhalb von Darmstadt wohnen - Vordruck Haushaltsbescheinigung
- Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
- Pass für alle im Antrag genannten ausländischen Personen bzw. Freizügigkeitsbescheinigungen bei EU-Bürgern
- Schulbescheinigung für alle Kinder ab 16 Jahren
- Heiratsurkunde für Ehepaare, die nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide jünger als 40 Jahre sind
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über eine Schwangerschaft mit Entbindungstermin
- Kündigungsschreiben des Vermieters, ggf. Räumungsurteil
- aktueller Einkommensnachweis von allen Bewerber/innen, die eine Wohnung suchen
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalles ab.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG): Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
Kontakt
- Frau Graf, G.
vormittags nachmittags Montag 08:00 - 12:00 - Dienstag - 13:00 - 15:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 - Donnerstag 08:00 - 12:00 - Freitag 08:00 - 12:00 - - Frau Klinger
vormittags nachmittags Montag 08:00 - 12:00 -
Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 - - Frau Kljucevic
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Müller
- Frau Rhein