Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushaltes nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneingentum (Eigenehim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u.a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
WohngeldWohngeldbehörden RP Darmstadt
Wohngeldbehörden RP Gießen und Kassel
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
• Wohngeldgesetz (WoGG)• § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, und digitale Infrastruktur unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur BelastungUrheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kontakt
- Frau Becker
- Frau Bock
- Frau Faber
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Geyer
- Frau Graf, S.
- Frau Kölsch
- Frau Koltuk
vormittags Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Maier-Grittmann
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 - Frau Merker-Sutic
- Frau Simon
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 - Frau Wottawa