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Vorläufiger Personalausweis
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate. Sobald ihnen der neue Personalausweis vorliegt ist der vorläufige Personalausweis zurückzugeben.
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Benötigte Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde im Original) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
Gebühren
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.
Personalausweisportal
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
18.08.2016
Kontakt
- Einwohnerwesen - Zentrale