Zurück

Verbaumaßnahmen und Baugruben im öffentlichen Straßenraum

Info

Für Verbaumaßnahmen und Baugruben im Zuge privater Hochbaumaßnahmen ist ein Gestattungsvertrag notwendig.


Bei Verbaumaßnahmen mit und ohne Rückverankerung und für Baugruben, die in öffentliches Gelände eingreifen, ist ein Gestattungsvertrag notwendig.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag

Nachstehende Unterlagen 2fach:

  • Vorlage eines Lageplanes mit Eintragung der Maßnahme und Angabe von Flur- und Flurstücknummer
  • Querprofile mit Eintragung der öffentlichen Kanäle
  • Vorlage einer geprüften Statik  
  •  Name und Adresse des Grundstückseigentümers

Gebühren

  • Von der Stadt geforderte Beweissicherungsverfahren für öffentliche Kanäle hat der Bauherr in Abstimmung mit der Stadt zu veranlassen und zu finanzieren.
  • Die Verwaltungsgebühr für die Antragsbearbeitung beträgt einmalig 100,00 EUR.