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Meldebescheinigung
Auf Antrag stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
Die Meldebescheinigung kann formlos per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) oder per Post, mit Angabe der vollständigen Personalien und einer Ausweiskopie beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Bei Vertretung durch eine andere Person: Vollmacht und beide Ausweise. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/ Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmachten müssen im Original, vollständig und im besten Falle zusammengeheftet, abgesiegelt vorliegen (Betreuungsvollmachten, Vollmachten von Anwälten). Die Unterschrift auf der Vollmacht müssen mit der UNterschrieft auf dem Dokument übereinstimmen.
Gebühren
- 9.- Euro
- 50.- Euro bei Zugriff auf Daten vor 1983
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden. Sie ist gebührenfrei und dient dem Nachweis der An- bzw. Abmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Meldeschein.
Diesen hält die Meldebehörde zumeist für Sie bereit.
Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.) - Personalausweis / Reisepass
Rechtsgrundlage
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§ 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)§ 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
Was sollte ich noch wissen?
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Sie können in Ihrer Meldebehörde außerdem folgende Bescheinigungen beantragen:
- Meldebescheinigung (siehe Leistungsbeschreibung)
Urheber
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Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
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14.06.2016
Kontakt
- Einwohnerwesen - Zentrale