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Sondernutzung
Eine Sondernutzungserlaubnis wird benötigt, wenn ein Bürger öffentliche Fläche über das normale Maß hinaus nutzen möchte.
Hierzu zählen:
- Drehgenehmigungen
- Informationsstände / Promotion
- Plakatierungen
- Warenauslagen/Warenaufsteller vor den eigenen Geschäften
- Werbeaufsteller / Kundenstopper vor den eigenen Geschäften
- Für Gaststättenbetriebe: Außengastronomie "Wirtschaftsgärten" (siehe unten)
Wirtschaftsgärten
Was ist ein Wirtschaftsgarten?
Unter dem Begriff Wirtschaftsgärten werden in Darmstadt, sämtliche auf öffentlicher Fläche durch etwa Tische und Stühle betriebenen Gastronomiebetriebe subsumiert.
- Gestaltungsbereich
- In der Innenstadt ist die Gestaltungsrichtlinie zu beachten:
> Broschüre "Gestaltung von Sondernutzungen - Wissenschaftsstadt Darmstadt, Innenstadt"
Kontakt
Bei Fragen zu Wirtschaftsgärten im öffentlichen Bereich darf sich jeder interessierte Gastronom gerne vorab informieren:
Herr Mickler, Tel: 06151/ 13-2291
Wichtig:
Für Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen ist im Rahmen des Baurechts das Bauaufsichtsamt zuständig.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag, der zum Inhalt die Art und Dauer der Sondernutzung hat, einschließlich Lageplan
- Bei Gaststätten muß eine Konzession über die Nutzungsfläche vorliegen
Rechtsgrundlagen
Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:
- Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Hessischen Straßengesetz (HStrG)
(wonach öffentliche Verkehrsflächen zum Allgemeingebrauch aller Verkehrsteilnehmenden gewidmet sind. Daher stellt z. B. ein Wirtschaftsgarten eine erlaubnispflichtige Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar). - sowie in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gebühren
Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.
Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
Kontakt
- Frau Christ
- Frau List
- Frau Schledt-Zahn
- Herr Hochmuth