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Schöffenliste

Kurzinfo

Die Bewerbungs- und Auswahlphase für die Schöffenperiode 2024-2028 ist inzwischen abgeschlossen. Die Bewerberinnen und Bewerber wurden vom Amtsgericht bzw. Landgericht über das Ergebnis informiert.

Das Rechtsamt stellt alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste mit Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen, die bereit sind, das Amt eines Schöffen beim Amts- bzw. Landgericht zu übernehmen.

Schöffinnen und Schöffen urteilen bei den Strafprozessen der Amts- und Landgerichte. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit, wie Berufsrichterinnen und -richter. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil, die Teilnahme ist dann jedoch verpflichtend. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Interessierte Personen sollten über soziale Kompetenz sowie über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.

Für dieses Ehrenamt kommen nur unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nur Einwohnerinnen und Einwohner benennen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste hauptsächlich in Darmstadt wohnen. Zu dem Amt einer Schöffin/eines Schöffen sollen Mitglieder folgender Berufsgruppen nicht berufen werden: Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer sowie Religionsdienerinnen und –diener.


Nach Aufstellung der Vorschlagsliste wird diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dem Amtsgericht vorgelegt. Ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss wählt aus den von der Stadt und anderen Gemeinden vorgelegten Vorschlagslisten die bei Gericht benötigten Schöffinnen und Schöffen bzw. Ersatzschöffinnen und Ersatzschöffen aus. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Für die Schöffenperiode 2029-2033 findet die Bewerbungsphase im Jahr 2028 statt. Nähere Informationen werden spätestens Anfang des Jahres 2028 bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf http://www.schoeffen.de.

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