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Reisepass
Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise
Schauen Sie online unter Status abfrage, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel.: 06151 / 115. Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit des Reisepasses kommen. Eine genaue Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Express-Reisepässe haben weiterhin eine Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Werktagen (ohne Gewähr)
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass"; ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Auswärtiges Amt
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de)
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
Reisepässe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
- Zusätzlich zum Kind grundsätzlich persönliche Vorsprache und schriftliche Zustimmung beider Elternteile mit Ausweis, Pass bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig
Telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung). "ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig
Benötigte Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)).
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)". § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 EURO
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 69,50 EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 91,50 EURO
Antragsstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 60,- EURO
- 48-seitiger Reisepass: 82,- EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 92,-EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 114,- EURO
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Teaser
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Verfahrensablauf
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An wen muss ich mich wenden?
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Voraussetzungen
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Zuständige Stelle
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
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Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
Was sollte ich noch wissen?
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Bemerkungen
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Fachlich freigegeben durch
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Fachlich freigegeben am
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