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Reisepass
Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Service zur Abholung von Pässe und Personalausweise
Schauen Sie online unter Status abfrage, ob Ihre Unterlagen abholbereit sind oder wählen Sie Tel.: 06151 / 115. Halten Sie hierfür Ihre Seriennummer bereit. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Für die Abholung von Ausweisdokumenten ist kein Termin erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit des Reisepasses kommen. Eine genaue Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Express-Reisepässe haben weiterhin eine Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Werktagen (ohne Gewähr)
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 3 bis 4 Werktagen zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass"; ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an. Auswärtiges Amt
Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Reisepass, vorläufiger
Einreisebestimmungen siehe (www.auswaertiges-amt.de)
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
Reisepässe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
- Zusätzlich zum Kind grundsätzlich persönliche Vorsprache und schriftliche Zustimmung beider Elternteile mit Ausweis, Pass bei gemeinsamen Sorgerecht notwendig
Telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung). "ePass" - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen
Reisepass
Ausweise und Pässe
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig
Benötigte Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)).
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)". § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 37,50 EURO
- 48-seitiger Reisepass: 59,50 EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 69,50 EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 91,50 EURO
Antragsstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre):
- 32-seitiger Reisepass: 60,- EURO
- 48-seitiger Reisepass: 82,- EURO
- Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 92,-EURO
- Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 114,- EURO
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde).
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin. Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses: Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen: einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass), ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild), ggf. Ihren bisherigen Reisepass, ggf. Ihre Geburtsurkunde, bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Reisepass Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr für einen Reisepass EUR 37,50, für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50. Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr für einen Reisepass EUR 60,00, für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00 Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen. Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 1 Passverordnung (PassV)
§ 15 Passverordnung (PassV)
§ 19 Abs. 3 und 4 Paßgesetz (PaßG)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
12.08.2021