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Änderung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.
Benötigte Unterlagen
z. B.
Rechtsgrundlagen
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 19 (2) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 19 (3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG FGV)
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An wen muss ich mich wenden?
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Änderungen sind bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente einzutragen.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Urheber
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Kontakt
- Info-Telefon (Zulassungsbehörde)