Zurück

Ratten melden

Info

  • Grundstückseigentümer müssen beim Auftauchen von Ratten selbst einen Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter wenden sich zuerst an den Eigentümer bzw. Vermieter.
  • Wenn der Verursacher nachweislich ein Dritter ist, oder bei Rattenfunden an öffentlichen Orten ist direkt das:

           Bürger- und Ordnungsamt
           Abteilung Sicherheits- und Bußgeldwesen
           Luisenplatz 5 a
           64283 Darmstadt
           Telefon: 06151 - 13-2268
           Fax: 06151 - 13-3722
           E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de

  • Ratten auf öffentlichen Grünflächen melden:
    (z. B. Parks und Spielplätze)

    Grünflächenamt
    Technisches Stadthaus, Gebäude B
    Bessunger Straße 125
    Tel.:   (06151) 13-2900
    Fax:   (06151) 13-2932
    E-Mail: gruenflaechenamt@darmstadt.de

 

  • Ratten im Kanal melden:
    (Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation der Straßen)

    Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
    Telefon:       (06151) 13-46 000
    Fax:             (06151) 13-46 393
    E-Mail:        ead@darmstadt.de
    Homepage: ww.ead.darmstadt.de

    Öffnungszeiten:

    Montag - Donnerstag:  08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag:                      08:00 - 13:00 Uhr

------------------------------------------------------------------------

Informationen vom Gesundheitsamt Darmstadt zu Schädlingen

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

 

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


Herausgebende Stelle