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Lebensbescheinigung (u. a. zur Vorlage bei der Rentenversicherung) - Ausstellung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung die Vorlage einer Lebensbescheinigung verlangen. Diese kann bei der Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Gebühren
Für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung kostenfrei
Wird kein Nachweis der Versicherung bzgl. dem Bedarf einer Lebensbescheinigung vorgelegt, fallen Gebühren in Höhe von 9,00 € pro Lebensbescheinigung an.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
An wen muss ich mich wenden?
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Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
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- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig
- Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr auf das Konto der Behörde zu überweisen, an die Sie Ihren Antrag richten.
Bearbeitungsdauer
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Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Rechtsgrundlage
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§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Urheber
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Fachlich freigegeben durch
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
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05.08.2013
Kontakt
- Einwohnerwesen - Zentrale