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Kinderreisepass
Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinderpässe, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, behalten Ihre Gültigkeit.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache des Kindes und i. d. R. beider sorgeberechtigter Elternteile mit Ausweis / Reisepass. Vorherige telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert.
An wen muss ich mich wenden?
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurden.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Ausführliche Informationen zum Kinderreisepass erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26.06.2012 ungültig.
Benötigte Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde im Original) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Hinweis:
Das Kind, für welches der Kinderreisepass bestimmt ist, muss bei der Antragstellung mit Vorsprechen.
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.deabgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
- Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
- Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original
- Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Gebühren
- Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,- €
- Verlängerung eines noch gültigen Kinderreisepasses: 6,- €
- Nachtrag eines aktuellen Bildes in den noch gültigen Kinderreisepass: 6,- €
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Hinweis:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind 13,00 Euro an Gebühren zu erheben.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
PassgesetzVerordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Minderjährige können in einige Länder, z.B. in die USA, nur dann visumfrei einreisen, sofern sie im Besitz eines eigenen e-Passes und einer gültigen ESTA sind.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Personalausweis
Pässe und Ausweise
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
04.04.2018