Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Gefährliche Hunde
• Antragsverfahren zum Erhalt einer Halteerlaubnis für gefährliche Hunde
• Nachgehen von Hinweisen auf (illegale) Haltung eines gefährlichen Hundes
• Nachgehen von Hinweisen auf Gefährlichkeit eines Hundes
• Erlass von Verfügungen (z.B. Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht)
• Überprüfung von Hundehaltungen (auch in Amtshilfe mit dem staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen)
• Erforderlichenfalls Einziehung und Tötung eines gefährlichen Hundes
Rechtsgrundlagen
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
Standards Sachkunde- u. WesensprüfungenUrheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kontakt
- Frau Mietlewski