Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
- Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
- Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.) - Aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Benennung der Fahrschule
- Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
oder Online über folgendem Link:
Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort):
ist der Nachweis über die Notwendigkeit z.B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen.
Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor.
Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin?
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
Gebühren
44,70 EUR
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Übersicht über die FahrerlaubnisklassenTeaser
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen wollen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.
Verfahrensablauf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
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Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.
Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
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11.10.2017Kontakt
- 115-Servicecenter