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Einbürgerung von Ausländerinnen/Ausländern mit deutscher/deutschem Ehegattin/Ehegatten oder Lebenspartner/in
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Wichtige Hinweise:
Terminanfragen sind nur mit dem ausgefüllten Formular "Terminvergabe bei der Staatsangehörigkeitsstelle" (siehe Box Formulare, rechts) möglich. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an: staatsangehoerigkeit@darmstadt.de
Keine telefonische Terminvereinbarung!
Bitte ebenfalls beachten:
Eine Terminvergabe ist aktuell frühestens in ca. 12 Monaten möglich.
Sollten Sie bereits eine Terminanfrage gestellt haben, fragen Sie bitte nicht erneut nach einem Termin oder der Bearbeitungszeit.
Sie erhalten Ihren Termin, sobald wir alle Anfragen bearbeitet haben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Einbürgerung von Ausländerinnen/Ausländern, die mit deutscher/deutschem Ehegattin/Ehegatten verheiratet sind oder eine/einen deutsche/n Lebenspartner/in haben nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein/e Ausländer/in, die/der mit einer/einem deutschen Ehegattin/Ehegatten verheiratet ist oder eine/einen deutsche/n Lebenspartner/in hat, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn sie/er:
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt
- einen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt von 3 Jahren hat und die eheliche oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit 2 Jahren besteht
- die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist
- den Lebensunterhalt für sich und ihre/seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten kann
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
- über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (ist am 01.09.2008 in Kraft getreten für alle Anträge, die ab dem 31.03.2007 gestellt worden sind)
Abweichungen sind möglich.
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können:
müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache vorlegen (z.B. Zertifikat Deutsch). Im Internetangebot der Bundesregierung erhalten Sie alle Informationen für den Weg zur Einbürgerung.
Kontakt
- Frau Brotrück
- Frau Krentscher
Einbürgerung von Ausländerinnen/Ausländern mit deutscher/deutschem Ehegattin/Ehegatten oder Lebenspartner/in
(Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle)Formulare:
- Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus - Merkblatt
- Einbürgerungsantrag Hinweise
- Einbürgerungsantrag
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Unterrichtung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Loyalitätserklärung
- Unterlagen und Nachweise für Einbürgerungsantrag
- Terminvergabe bei der Staatsangehörigkeitsstelle