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Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
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Wichtige Hinweise:
Terminanfragen sind nur mit dem ausgefüllten Formular "Terminvergabe bei der Staatsangehörigkeitsstelle" (siehe Box Formulare, rechts) möglich. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an: staatsangehoerigkeit@darmstadt.de
Keine telefonische Terminvereinbarung!
Bitte ebenfalls beachten:
Eine Terminvergabe ist aktuell frühestens in ca. 12 Monaten möglich.
Sollten Sie bereits eine Terminanfrage gestellt haben, fragen Sie bitte nicht erneut nach einem Termin oder der Bearbeitungszeit.
Sie erhalten Ihren Termin, sobald wir alle Anfragen bearbeitet haben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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Einbürgerung einer Ausländerin oder eines Ausländers nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein/e Ausländer/in, der/die seit 8 Jahren rechtmäßig seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er/sie:
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepuplik Deutschland bekennt
- eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist
- die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist
- den Lebensunterhalt für sich und seine/ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bestreiten kann
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
- über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt (ist am 01.09.2008 in Kraft getreten für alle Anträge, die ab dem 31.03.2007 gestellt worden sind)
Alle Personen, die keine Schul- oder Berufsausbildung im Bundesgebiet nachweisen können, müssen ein im Einbürgerungsverfahren anerkanntes Zertifikat der deutschen Sprache vorlegen (z.B. Zertifikat Deutsch).
Der Ehegatte kann miteingebürgert werden, wenn er/sie sich seit 4 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Das miteinzubürgende Kind muss sich seit drei Jahren im Inland aufhalten.
Bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses nach § 43 Aufenthaltsgesetz genügt eine Aufenthaltsdauer von 7 Jahren.
Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von überdurchschnittlichen Sprachkenntnissen, kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt werden.
Für Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose kann eine Aufentshaltsdauer von 6 Jahren als ausreichend angesehen werden.
Abweichungen sind möglich.
Im Internetangebot der Bundesregierung erhalten Sie alle Informationen für den Weg zur Einbürgerung.
Gebühren
255,- EUR (51,00 EUR für ein miteinzubürgerndes Kind)
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§§ 8, ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kontakt
- Frau Brotrück
- Frau Krentscher
Einbürgerung einer Ausländerin / eines Ausländers
(Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle)Formulare:
- Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus - Merkblatt
- Einbürgerungsantrag Hinweise
- Einbürgerungsantrag
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Unterlagen und Nachweise für Einbürgerungsantrag
- Unterrichtung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Loyalitätserklärung
- Terminvergabe bei der Staatsangehörigkeitsstelle