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Wissenschaftsstadt Darmstadt | ||||
˪ | Dezernat VI | |||
˪ | Bürger- und Ordnungsamt |
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Zulassungsbehörde
Zuständigkeit nur für Darmstadt-Stadt.
Terminvereinbarung:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Terminvorsprachen möglich sind.
Nutzen Sie hierzu die Onlineterminvergabe
Ein Grundkontingent an Terminen wird für einen Zeitraum von 14 Tagen im Voraus freigegeben.
Ergänzend dazu findet täglich nach entsprechender Überprüfung eine Freischaltung zusätzlicher Kapazitäten statt, sodass täglich zwischen 07:00 Uhr und 07:30 Uhr zusätzlich zu dem längerfristig buchbaren Grundkontingent weitere kurzfristigere Termine online buchbar sind.
Händlerbereich:
Händler, Autohäuser und Zulassungsdienste, welche in unserer Kundendatei hinterlegt sind, haben täglich zwischen 8 und 9 Uhr, die Möglichkeit vollständige Zulassungsanträge in unserem Händlerbereich einzureichen. Nach der Bearbeitung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Abholung erfolgt (in der Regel am Folgetag) ebenfalls zu unseren Händlerzeiten zwischen 8 und 9 Uhr. Bei erhöhtem Aufkommen von Zulassungsanträgen kann die Bearbeitung auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung von Aufträgen nur von Personen, welche in der Datei hinterlegt sind, erfolgen darf.
Online-Zulassungen:
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen auch online abgewickelt werden kann.
Seit dem 01.10.2019 können diverse Zulassungsvorgänge online, ohne persönliche Vorsprache, abgewickelt werden.
Informationen hierzu finden Sie in dem Flyer "i-Kfz internetbasierte Fahrzeugzulassung"
!! Online -Terminvergabe der Zulassungsbehörde !!
Unter folgendem Link finden Sie alle derzeit angebotenen Online Zulassungs- Vorgänge:
https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.06.411000
- i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung
- Sepa-Lastschriftmandat
- Vollmacht
- Erklärung zum Empfangsberechtigten bei Wohnsitz im Ausland
- Merkblatt zum Empfangsberechtigten
- Allgemeine Hinweise
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen (Kfz-Zulassung)
- Auflistung begründeter Ausnahmen
- Antrag auf Eintragung einer Sicherungsübereignung
- Einverständniserklärung für eine Kfz.-Zulassung auf eine GbR
Adresse:
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Kontaktdaten:
Telefon | (06151) 13-2246 |
Fax | (06151) 13-4454 |
zulassung-stadt@darmstadt.de |
Öffnungszeiten:
vormittags | nachmittags | |
---|---|---|
Montag | 07:00 - 13:00 | 13:45 - 15:30 |
Dienstag | 07:00 - 13:00 | 13:45 - 15:30 |
Mittwoch | 07:15 - 13:00 | 14:00 - 18:00 |
Donnerstag | 07:00 - 13:00 | 13:45 - 15:30 |
Freitag | 07:00 - 12:45 | - |
Eine Vorsprache ist ausschließlich mit vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Dienstleistungen
- Änderung auf Saisonkennzeichen
- Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderung) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Änderung der Fahrzeugpapiere (bei Umzug innerhalb von Darmstadt) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Änderung der Fahrzeugpapiere (wegen technischer Veränderungen am Fahrzeug) / Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Stilllegung)
- Ausfuhrkennzeichen
- Ersatzpapiere (wegen Verlust/Diebstahl) - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und / oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Feinstaubplakette
- H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Halteranfragen - Auskunft aus dem Fahrzeugregister
- Kurzzeitkennzeichen
- Nicht zugelassene Fahrzeuge
- Umkennzeichnung (auf Wunsch)
- Umkennzeichnung (bei Diebstahl / Verlust der Kennzeichen)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs innerhalb Darmstadts (Halterwechsel)
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges auf dieselbe Person
- Wunschkennzeichen
- Wunschkennzeichen - verlängern
- Zulassung eines Neuwagens
- Zulassung eines Neuwagens aus dem Ausland (Neuzulassung)
- Zulassung von gebrauchten Kraftfahrzeugen
- Zulassung von gebrauchten Kraftfahrzeugen aus einem EU-Land
- Zulassung von gebrauchten Kraftfahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)