Das Rechtsamt ist die interne Rechtsabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine allgemeine Rechtsberatung für Personen außerhalb der Stadtverwaltung bietet das Rechtsamt dagegen nicht an.
Aufgaben: Die Juristinnen und Juristen des Rechtsamts vertreten die Stadt vor den Gerichten in Fällen, in denen die Stadt Klägerin oder Beklagte ist und beraten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder (Dezernenten), städtischen Gremien und Fachämter in allen Rechtsfragen. Zu den Aufgaben des Rechtsamts zählen ferner die Erarbeitung von Verträgen, Benutzungsordnungen und allgemeinen Bedingungen sowie die Mitwirkung bei dem Erlass von Rechtsvorschriften (Verordnungen, Satzungen, Verwaltungs- und Geschäftsanweisungen). Daneben ist das Rechtsamt zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Bescheide des Oberbürgermeisters oder des Magistrats. Findet im Widerspruchsverfahren eine Anhörung durch den Widerspruchsausschuss statt, vertreten die Juristinnen und Juristen des Rechtsamts dort den Oberbürgermeister im Vorsitz.
Zu den weiteren Aufgaben des Rechtsamts gehören öffentlich-rechtliche Namensänderungen und die sachliche Ausstattung der Schiedsämter und Ortsgerichte, die Veranlassung der Wahlen für Schiedsamts- und Ortsgerichtsmitglieder sowie die Führung der Schöffenliste. Auch bei Fragen rund um das Stadtrecht ist das Rechtsamt der richtige Ansprechpartner.
Dem Rechtsamt ist das Referat Stadtwirtschaftskoordination angegliedert. Die Stadt hält zahlreiche Beteiligungen in öffentlicher oder privater Rechtsform. Das Referat hat koordinierende Funktion zwischen der Stadt und diesen Beteiligungen und sorgt für die Beachtung der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung. Siehe Rathaus "Städtische Beteiligungen".
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