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Informationen zu assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige

Info

Türkische Staatsangehörige können unter bestimmten Vorraussetzungen ein Aufenthaltsrecht auf Grund des Abkommens vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit dem Beschluss des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.09.1980 (ARB 1/80).

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich.