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Pflegestützpunkt Darmstadt rund um das Thema Pflege

Info

  • Wir sind ihre erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung
  • Wir informieren unabhängig, kostenfrei und trägerneutralzur Auswahl und Inanspruchnahme  von Sozialleistungen und Hilfsangeboten
  • Wir koordinieren und vernetzen pflegerische und soziale Hilfen und Unterstützungsangebote
  • Wir arbeiten zusammen mit Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen
  • Wir besuchen Sie bei Bedarf auch zu Hause

Der Pflegestützpunkt wird in gemeinsamer Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, vertreten durch die BKK Linde betrieben.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Leben in Darmstadt/Gesundheit/Pflegestützpunkt.

Gebühren

Die Beratung ist kostenfrei.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Leistungsbeschreibung

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

https://www.pflege-in-hessen.de/fileadmin/pflege_in_hessen/Dokumente/Pflegestuetzpunkte_in_Hessen.pdf

Voraussetzungen

Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Bemerkungen

Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

https://www.pflege-in-hessen.de

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

27.10.2016