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Angabe von Straßenhöhen

Info

Für jedes Bauvorhaben auf Privatgrundstück ist bei nicht ausgebauter öffentlicher Verkehrsfläche (Straße, Gehweg) eine Höhenangabe für die künftige Lage der Straße / des Gehweges notwendig, an die sich der private Bauherr bei Errichtung von Anlagen im unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche (Gebäude, Einfriedigung etc.) halten muss.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag; auch per Fax oder E-Mail
  • Vorlage eines Lageplanes mit Angaben von Flur und Flurstücknummer
  • Name und Adresse des privaten Grundstückseigentümers / Bauherrn
  • Kostenübernahmeerklärung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhältlich

Gebühren

Verwaltungsgebühr je Antrag und Grundstück 75,00 €