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Mietspiegelberatung

Info

In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

 

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

 

Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

 

Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den "Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung.

Hinweise zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln

Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen, wenn sie den Eindruck haben, sie würden zuviel Miete zahlen

  • Die Wohnung muss sich in Darmstadt befinden
  • für den Landkreis können keine Informationen erteilt werden
  • die Mietspiegelberatung kann nicht für Sozialwohnungen genutzt werden

Hier finden Sie den aktuellen qualifizierten Mietspiegel 2022

(Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 2 € im Stadtfoyer, Neues Rathaus, Luisenplatz 5a  und in allen Bezirksverwaltungen. Teilhabecard-Inhaber erhalten den Mietspiegel gegen Vorlage Ihrer Karte kostenfrei)

 

Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2020.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2018.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2016.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2014.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2010.

 

An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.

 

 

Mietspiegelrechner

Der Mietspiegelrechner basiert auf dem qualifizierten Mietspiegel 2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Gehen Sie einfach Schritt für Schritt die Eigenschaften Ihrer Immobilie durch und ermitteln Sie die Qualität der Wohnlage anhand der Stadtkarte. Der mögliche Ausdruck der Berechnung ist allerdings nicht dafür geeignet, ein formelles Mieterhöhungsverlangen zu ersetzen. Die Kappungsgrenze bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Bei Neuvermietung kann die zulässige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen. (Bitte die in Darmstadt zutreffende Mietpreisbremse beachten)

Die Benutzung des Mietspiegelrechners erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Korrektheit der von Ihnen eingegebenen Daten.

Gutachten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels  für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2022 nach  §558 d BGB

 

 

Rechtsgrundlagen

§ 558 ff BGB

§ 556 ff BGB

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

 

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

 

Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines Qualifizierten Mietspiegels finden Sie in den "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln " des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln -

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.

Rechtsgrundlage

§ 558d BGB

Herausgebende Stelle