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Eheschließungen

Info

Sie möchten heiraten?

Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt Ihrer Wahl.

Wenn Sie in Darmstadt heiraten möchten, nutzen Sie bitte den Onlinedienst "Eheschließungen (Terminvergabe)" und reservieren sich Ihren Wunschtermin selbstständig bis zu 12 Monate im Voraus.

 

Alle weiteren Informationen und Schritte ergeben sich nach Reservierung des Trautermins.

 


Zuständigkeit Anmeldung der Eheschließung


Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung (Antragstellung), ist jeweils das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz).

 

Paare, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz nicht in Darmstadt haben oder gar nicht in Deutschland leben sind herzlich willkommen: Sie können gerne in Darmstadt an einem unserer Trauorte heiraten.

 

Bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes teilen Sie Ihren Wunsch auf Trauung in Darmstadt mit. Das Standesamt Ihres Wohnsitzes schickt uns die Unterlagen zu. Sind diese hier eingetroffen und bearbeitet, melden wir uns wieder bei Ihnen per E-Mail und lassen Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen. Ein persönliches Gespräch findet nicht statt. Falls einer der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung nicht anwesend sein konnte, muss diese Person noch in einem persönlichen Termin beim Standesamt Darmstadt die Anmeldedaten durch Unterschrift bestätigen.

 

Sie sind Deutsche Staatsangehörige, in Darmstadt wohnhaft, wollen aber außerhalb Darmstadt's heiraten?

In diesem Fall ist das Standesamt Darmstadt für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung zuständig und wir leiten Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Eheschließung weiter.

Sie können unter dem nebenstehenden Link einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Diesen finden Sie rechts unter "Onlinedienste" -> "Anmeldung Eheschließung".

Der Termin sollte innerhalb eines Zeitraums von bis zu 3 Monaten vor dem Trautermin stattfinden.

--> Bei diesem Termin müssen grundsätzlich beide Partner anwesend sein!

Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung sind bei diesem Termin bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung per E-Mail und müssen den Termin dann noch ein zweites Mal bestätigen!

 

Eine Auflistung der benötigten Unterlagen erhalten Sie bei Buchung des Anmeldetermins anhand der Checkliste für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung.

Kein Wohnsitz in Deutschland

In diesem Fall ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

 

Ausländische Staatsangehörige füllen bitte zunächst den Beratungsbogen vollständig aus und senden diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten.


Auf Grundlage des Beratungsbogens wird ein Beratungsbrief erstellt. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet und das weitere Verfahren eingehend erläutert. Wir bitten um Verständnis, dass die Zusendung des Beratungsbriefes je nach personeller Situation zwischen einer und zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.


Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschließung:

 

Trautermine im Hochzeitsturm (kein barrierefreier Zugang): Trauungen im Hochzeitsturm sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich.  Die Gebühr für die Nutzung des Hochzeitsturmes beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.

Trautermine im Alten Rathaus
- Standesamt (barrierefreier Zugang): Trauungen im Alten Rathaus sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen und im Einzelfall nach Vereinbarung auch an Wochentagen innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Auf Wunsch können Sie gerne auch ohne Zeremonie im Büro der Standesbeamtin/des Standesbeamten getraut werden. Schreiben Sie uns in diesem Fall gerne eine E-Mail und wir besprechen die Details. Für eine Eheschließung im Alten Rathaus fallen keine Nutzungsgebühren an, Sie zahlen lediglich die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.

Trautermine in der Dianaburg: Trauungen in der Dianaburg sind an den im Online-Traukalender verfügbaren Terminen möglich. Die Gebühr für die Nutzung der Dianaburg beträgt 230 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Eheschließung, Urkunden und ggfs. Stammbuch.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern zu den Trauorten (zu finden rechts auf der Seite unter „Formulare“).

Sollten sich für Sie noch Fragen im Anschluss ergeben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an standesamt@darmstadt.de zukommen lassen.

Ihr Standesamt Darmstadt


Gebühren

  • Für Trauungen an Freitagen ab 12:00 Uhr und an Samstagen gilt grundsätzlich der Gebührensatz für Trauungen außerhalb der allgemeinen Servicezeiten. Bitte beachten Sie hierzu unser Informationsblatt "Auszug aus den Gebühren des Standesamtes" (weiter unten auf dieser Seite).
  • ca. 100,-- EUR bis 200,-- EUR für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung 
  • 12,-- EUR für eine Eheurkunde (jedes weitere, gleichzeitig bestellte, Exemplar kostet 6,00 EUR) 
  • 230,-- EUR Sondergebühr für Trauungen im Hochzeitsturm
  • 230,-- EUR Sondergebühr für Trauungen in der Dianaburg
  • 35,-- EUR bis 45,-- EUR für ein Stammbuch (je nach Ausführung).

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
     

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Voraussetzungen

  • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
    •  die Eheurkunde oder
    •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
    •  alle Heiratsurkunden
    •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
    •  Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
    •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
    •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    •  Geburtsurkunde
    •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
    •  Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen: 
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020