Zurück

Teilhabecard Darmstadt

Info

Die Teilhabecard ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des Darmstädter Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Teilhabecard ist ein wertvoller Beitrag zu mehr Teilhabegerechtigkeit und sie ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.


Wer bekommt eine Teilhabecard?

Folgende Darmstädterinnen und Darmstädter können Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich in Anspruch nehmen:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG) und
  • sofern das monatliche  Einkommen weniger als das Dreifache des Eckregelsatzes beträgt auch
  • Seniorinnen und Senioren sowie
  • Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien

 

Wie lange ist die Teilhabecard gültig?

Die Karte ist mindestens ein Kalenderjahr gültig. Eine Verlängerung für das folgende Jahr kann auf Nachfrage immer dann erfolgen, wenn die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG für mindestens einen Monat des Folgejahres weiterbewilligt werden. Die Teilhabecard ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument.



An wen muss ich mich wenden?

Die Teilhabecard wird ganz unbürokratisch, das heißt ohne gesonderte Antragstellung – einfach auf Nachfrage – an folgenden Stellen ausgegeben:

  • Für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erfolgt die Ausgabe beim Eingangsservice im Jobcenter Darmstadt (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00-15.30 Uhr)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,  dem AsylbLG, dem WoG sowie Seniorinnen und Senioren erhalten die Karte im Amt für Soziales und Prävention (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 10.00 Uhr).
  • Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien erhalten die Karte  im Jugendamt, Bereich Familienbildung (Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr).

 
Wo kann ich welche Vergünstigungen in Anspruch nehmen und wie funktioniert das?

Die Karte funktioniert als „Vorlegekarte“ und muss daher in Verbindung mit einem Ausweisdokument einfach nur bei den Kooperationspartnern vorgezeigt werden. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr notwendig.

  • Hier finden Sie die Kooperationspartner auf einen Blick


Ein Flyer (siehe Box "Formulare", rechts oben) steht mit allen wichtigen Informationen und den Vergünstigungen für Sie zum Download bereit und liegt bei allen Kooperationspartnern und vielen weiteren öffentlich zugängigen Stellen und Einrichtungen aus.

 
Vereine, Organisationen und Unternehmen in und um Darmstadt, die sich gerne mit einem vergünstigten Angebot für einkommensschwache Darmstädterinnen und Darmstädter beteiligen möchten, wenden sich bitte an:

Amt für Soziales und Prävention
Frau Katrin Werner
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/13-3263
Fax.: 06151/13-2187
Email: amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de

 

Weitere Informationen finen Sie hier.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,

  • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
  • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
  • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Herausgebende Stelle