Zurück

Eingliederungshilfe für behinderte Kinder

Info

Die Hilfen für behinderte Kinder im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch erstreckt sich über folgende Themenfelder:

  • Frühförderung im Kleinstkindalter bis zum Schuleintritt
  • Familienentlastende Maßnahmen
  • Integration im Kindergarten
  • Integration in der Schule
  • Finanzielle Unterstützung bei der Förderung Autistischer Erkrankungen
  • Nachschulische Betreuung und Förderung behinderter Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Umfassende Beratung


Eingliederungshilfe für behinderte Jugendliche
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für behinderte Jugendliche umfasst folgende Themenfelder, aus denen die verschiedensten Leistungen erwachsen:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Dieser komplexe Bereich umfasst sowohl Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, wie auch die Integration in der Schule (Schulhelfer/in).
  • Familienentlastende Hilfen nach Schulunterricht und an Wochenenden.
  • Hilfen für autistische Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lbj.
  • Hilfen zu einer angemessenen Ausbildung
  • Umfangreiche Beratung