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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Info

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.

Gebühren

Für die Beratung in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an.