Anträge auf Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen zur Prüfung beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main bzw. beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Sie wurden im Ausland geschieden und möchten Ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen?
Scheidungen aus dem Ausland bedürfen in der Regel der Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, um auch für den deutschen Rechtsbereich gültig zu sein. Bitte kontaktieren Sie uns per Email standesamt@darmstadt.de und lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten.