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Internationaler Führerschein

Kurzinfo

Was ist der Internationale Führerschein?

Der Internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie tatsächlich berechtigt sind das Kraftfahrzeug der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse zu führen.

Info

Für folgende Länder ist der deutsche Führerschein ausreichend:

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,  Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollte generell ein Internationaler Führerschein mitgenommen werden.

Voraussetzungen für die Beantragung in Darmstadt:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • vorhandener Scheckkartenführerschein

Wichtig:

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosafarbig) besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, ist vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zunächst ein Umtausch Ihres alten Führerscheins in einen (neuen) EU-Führerscheins im Scheckkartenformat erforderlich.

Bei Namensänderung:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung des Führerscheindokuments geraten.

Zusätzliche Informationen:

Internationale Führerscheine gibt es in zwei unterschiedlichen Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Beide Ausfertigungen unterscheiden sich in ihrer Gültigkeitsdauer und in den Ländern, in denen sie anerkannt werden.

  Gültigkeitsdauer Gültig für folgende Länder Bemerkung
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1926 1 Jahr Ägypten, Argentinien, Chile, Indien,Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
Internationaler Führerschein nach dem Abkommen von 1968 3 Jahre Alle weiteren außereuropäischen Länder, die durch den internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 nicht abgedeckt sind Nur gültig in Verbindung mit dem nationalen Führerschein

Je nach Reiseziel ist es ggf. erforderlich sich beide internationale Führerscheine ausstellen zu lassen.

Benötigte Unterlagen

Bei vorhandenen Scheckkartenführerschein:

  • Antragsformular (siehe rechtes Kästchen)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • falls vorhanden: gültiger Internationaler Führerschein

 

Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt

Bei vorhandenen Papierführerschein beantragen Sie bitte zuerst den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein!

 

Rechtsgrundlagen

Anlage 8 b bzw. 8 c zur Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren

  • 16,00 € bei Vorlage des Kartenführerscheines

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Teaser

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

18.11.2022